Für eine Potenzialberatung können Betriebe bis 250 Mitarbeiter bis zu 15 geförderte Beratungstage beantragen. Dabei kann die Beratung jetzt auch in zwei Schritten - innerhalb von 15 Monaten - umgesetzt werden. Durch das ebenfalls neue Beratungsscheck-Verfahren kann die Beratung noch zeitnäher unmittelbar nach dem Fördergespräch starten. Wie bisher setzt das Vorhaben bei konkreten Bedarfen des Unternehmens an, die im Fördergespräch ausführlich erörtert und bezüglich Fördermöglichkeiten geprüft werden. Ausgangspunkt der Beratung bleibt eine umfassende Stärken-Schwächen-Analyse bezogen auf die festgestellten Handlungsbedarfe, mit dem Ziel, Veränderungsschritte und geeignete Maßnahmen in einem Handlungsplan verbindlich festzulegen.
Das Land will mit dem Förderangebot die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben stärken und gleichzeitig die Beschäftigungsperspektiven der Mitarbeiter durch Weiterbildung und aktive Mitwirkung an betrieblichen Veränderungsprozessen langfristig sichern. Deswegen muss die Beratung in Bezug zu mindestens einem der Handlungsfelder Arbeitsorganistaion, Arbeitszeit, Arbeit & Gesundheit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Altersstruktur oder Fachkräftebedarf stehen.
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