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06.05.2009

BilMoG – Was nun?

Die deutsche Antwort auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) ist am 26.März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden: das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts - kurz: BilMoG.

Das Bundesministerium für Justiz titelt mit Milliardenentlastungen für den deutschen Mittelstand. Neben dem Mittelstand betrifft das Gesetz auch die kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren tritt in Kraft.

Vom heutzutage kritisch beäugten Fair Value-Prinzip rückt die Bundesregierung ab. Doch gibt es diverse Themen, die von den Änderungen betroffen sind:

  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Bewertungseinheiten
  • Rückstellung
  • Latente Steuern
  • Konzernabschluss
  • (Konzern-)Anhangangaben
  • (Konzern-)Lagebericht

Entscheidend ist nun rechtzeitig zu analysieren inwieweit Ihr Unternehmen von BilMoG betroffen ist. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Tragweite dieses Gesetzes für Ihre Unternehmen. Die geplanten Änderungen können Auswirkungen auf Ihr Eigenkapital und das Ausschüttungspotenzial Ihres Unternehmens haben.

Anschließend sind Ihre Prozesse und Systeme zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierbei unterstützt Sie Fuchs & Consorten.

    Folgende Fragen sind zielführend:

  • Wie stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig die Auswirkungen der neuen Bilanzierungsrichtlinien für Ihre Unternehmung bewertet und daraus Maßnahmen abgeleitet haben?
  • Wie stellen Sie sicher, dass die neuen Bilanzierungsrichtlinien in Ihre Unternehmung erfolgreich implementiert worden sind - sowohl fachlich, prozessual als auch systemtechnisch?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Schnittstellen zu anderen Unternehmensbereichen identifiziert und adäquat berücksichtigt worden sind?
  • Wie stellen Sie sicher, das Ihr gesamtes Berichtswesen sowohl für interne als auch für externe Zwecke lückenlos und korrekt angepasst wurde?

Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindiches Beratungsgespräch.

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